Als Wahlärztin nehme ich mir gerne Zeit für Sie – ohne lange Wartezeit und Zeitdruck. Die Kosten sind zunächst von Ihnen selbst zu tragen. Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung
(Honorarnote) erstattet Ihnen die Krankenkasse bis zu 80% des Honorars zurück, das nach der Honorarordnung der jeweiligen Krankenkasse für Vertragsärzte entstanden wäre.